Terms and conditions

General Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Leistungsbeschreibung, Tarife, Nutzungsgebühr

1.1 Ruby stellt dem Nutzer in dem Ruby Workspaces hochwertig ausgestattete Design-Arbeitsplätze zur Verfügung, einschließlich der Möglichkeit zur W-LAN-Nutzung und der Bereitstellung von Kaffee und Wasser.

1.2 Folgende Nutzungen stehen jedem Nutzer  unabhängig von der zu wählenden Tarifart - zur Verfügung:

  • Zugang zu allen geöffneten Ruby Workspaces für den Nutzer, vorbehaltlich Verfügbarkeit
  • Nutzung der multifunktionalen Event- und Meetingräume mit Meetingkontingent, nach vorheriger Reservierung und Verfügbarkeit (die Konditionen sind unter Ziffer 2.4 geregelt.)
  • Postadresse & Firmenschild
  • Unbegrenzte Nutzung 24/7 mit eigener Schlüsselkarte/Chip
  • Erstellung eines online Nutzerkontos, unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Arbeitsplätze
  • Betreuung durch die/den Office Manager vor Ort: Montag bis Freitag 09:00-17:00 Uhr. Die Betreuungszeiten können aufgrund der aktuellen CoVid-19 Pandemie jederzeit einseitig von Ruby angepasst werden.

1.3 Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit der Ruby Workspaces auf eine bestimmte Art und Zeit der Nutzung beschränkt.

1.4 Ab dem 01.01., der auf das Ende eines vollen Nutzungsjahres folgt, erhöht sich die Nutzungsgebühr jeweils um 2 % der zuletzt zu zahlenden Gebühr. Das bedeutet, dass sich die Gebühr mit jedem Jahr der ununterbrochenen Nutzung erhöht. Die vorstehenden Änderungen erfolgen automatisch, sodass die erhöhte Gebühr ohne besondere Aufforderung ab Beginn des jeweils neuen Nutzungsjahres geschuldet wird. Solange der Nutzer von Ruby keine schriftliche Neuberechnung erhalten hat, können jedoch insoweit die Wirkungen des Zahlungsverzuges nicht eintreten.

1.5 Für die Einrichtung des Arbeitsplatzes hat der Nutzer bei der Übergabe gemäß Ziffer 5.3 eine einmalige Set-Up-Fee in Höhe von EUR 79,00 (netto) pro Arbeitsplatz zu entrichten.

1.6 Im Falle der Tarife „Monthly Flex Desk“, „Dedicated Desk“, und „Private Office / Shared Office“ erhält der Nutzer ein monatliches Meetingkontingent von zwei (2) Credits pro angemeldeten Arbeitsplatz. Das Meetingkontingent ist ausschließlich für den jeweiligen Monat bestimmt und kann weder monatsübergreifend gesammelt, noch auf einen anderen Monat übertragen werden. Unverbrauchte Meetingkontingente verfallen zum Ende des Monats. Der Nutzer kann diesbezüglich weder Anrechnung noch Erstattung verlangen. Ist das Meetingkontingent aufgebraucht, so kann der Nutzer gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gemäß der jeweils aktuellen Ruby Workspaces Gebührenordnung (Anlage 2) die Meetingräume nutzen.

1.7 Die Nutzungsmöglichkeit ist nicht übertragbar. Ausgehändigte Zutrittskarten sind personalisiert und dürfen nicht weitergegeben werden.

2 Geschäftsanschrift, Postservice

2.1 Auf Wunsch des Nutzers stellt Ruby dem Nutzer im Falle der Tarife „Monthly Flex Desk“, „Dedicated Desk“, und „Private / Shared Office“ im Ruby Workspaces den vorhandenen Briefkasten zur Mitnutzung zur Verfügung, sodass der Nutzer unter der jeweiligen Adresse des Ruby Workspaces (nachstehend als „Ruby-Adresse“ bezeichnet) Post ohne c/o-Zusatz empfangen kann (nachstehend als „Postservice“ bezeichnet). Die empfangene Post wird wochentags täglich von dem Office Manager in das dem Mieter zugewiesene nicht abschließbare Postfach verteilt.

2.2 Die Parteien vereinbaren, dass der Nutzer seine Ruby-Adresse als Geschäftsadresse für Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse oder Register (z.B. Handels- oder Gewerberegister, Melderegister) nutzen darf, solange und soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, jederzeit zu gewährleisten, dass die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen oder anderenfalls unverzüglich den Sitz zu verlegen. Hierauf beruhende behördliche Anordnungen und Auflagen hat der Nutzer auf eigene Kosten zu erfüllen und Ruby von einer auf entsprechenden Anordnungen und Auflagen beruhenden Inanspruchnahme freizustellen, auch wenn sie gegen Ruby gerichtet sein sollten. Auf den Haftungsausschluss gemäß Ziffer 14 wird verwiesen.

2.3 Klarstellend halten die Parteien fest, dass mit der Angabe der Ruby-Adresse als Geschäftsadresse Dritte dem Nutzer rechtswirksam Dokumente an die Ruby-Adresse zustellen können. Dies kann unter Umständen gesetzliche und gerichtliche Fristenläufe in Gang setzen oder andere negative Rechtsfolgen für den Nutzer auslösen. Ruby wird den Nutzer nicht über eingegangene Post informieren. Es liegt daher in der ausschließlichen Verantwortung des Nutzers, an seine Ruby-Adresse eingegangene Post regelmäßig zu sichten. Auf den Haftungsausschluss gemäß Ziffer 14 wird verwiesen.

3 Ausstattung

3.1 Die Ruby Workspaces sind unter anderen wie folgt ausgestattet:

  • Meetingräume zur entgeltlichen Nutzung nach Verfügbarkeit und gemäß der jeweils aktuellen Ruby Workspaces Gebührenordnung
  • Condense- und Connect Units zur Nutzung nach Verfügbarkeit
  • Vollausgestattete Küche mit multifunktionalem Kochblock samt großer Family Tables für gemeinsames Kochen und Genießen
  • Echtholz-Tische und -Parkett
  • Hochwertiger Schallschutz und Lichtsysteme
  • Ergonomische Schreibtischstühle (bei „Dedicated Desk“ und „Private Office / Shared Office“)
  • Bereitstellung von Snacks (entgeltliche Nutzung)
  • W-LAN (im gesamten Ruby Workspaces)
  • Barista-Siebträgermaschine und Sodawasserspender

3.2 Vorstehende Regelung dient der Beschreibung der Ruby Workspaces, sie enthält keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien.

3.3 Dem Nutzer sind Zustand und Ausstattung des jeweiligen Ruby Workspaces aufgrund eingehender Besichtigung bekannt. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, vereinbaren die Parteien hinsichtlich der geschuldeten Beschaffenheit des Ruby Workspaces, dass der tatsächliche Bestand, soweit er durch Augenscheinnahme bei der Besichtigung erkennbar war, maßgeblich sein soll.

4 Nutzungszweck, Übergabe

4.1 Dem Nutzer ist es nur gestattet, die Ruby Workspaces als Büro zu nutzen (nachstehend als „Nutzungszweck“ bezeichnet). Jede Änderung der Art des im Ruby Workspaces ausgeübten Gewerbes/Berufes während der Vertragslaufzeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ruby. Es steht im alleinigen Verantwortungsbereich des Nutzers, dass sich die Ruby Workspaces für den hier vereinbarten Nutzungszweck wirtschaftlich eignen.

4.2 Dem Nutzer ist bekannt, dass Ruby regelmäßig in den Ruby Workspaces Veranstaltungen ausrichten wird. Ruby wird solche Veranstaltungen mit einer angemessenen Vorlaufzeit ankündigen. Sich hieraus für den Nutzer ergebende Beeinträchtigungen (zum Beispiel eingeschränkter Zugang, Ummöblierung, Lärmbelästigung) sind vom Nutzer entschädigungslos zu dulden.

4.3 Im Falle der Tarife „Dedicated Desk“, „Private Office / Shared Office“ ist dem Nutzer in dem Ruby Workspaces ein fester Arbeitsplatz zugewiesen. Den festen Arbeitsplatz übergibt Ruby dem Nutzer zum Nutzungsbeginn (nachstehend als „Übergabe“ bezeichnet). Bei der Übergabe wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll gefertigt, in das etwaige Mängel aufzunehmen sind, die Ruby unverzüglich beseitigen wird. Soweit das Übergabeprotokoll keine Mängel enthält, erkennt der Nutzer den Zustand des festen Arbeitsplatzes mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls als vertragsgemäß an, ausgenommen verborgene Mängel. Ruby kann die Übergabe von einer vorherigen Kautionsleistung gemäß Ziffer 11 abhängig machen.

4.4 Im Falle der Tarife „Dedicated Desk“, „Private Office / Shared Office“ und „Monthly Flex Desk“ erhält der Nutzer bei Nutzungsbeginn bzw. Übergabe eine Schlüsselkarte pro angemeldeten Arbeitsplatz zum Zugang des Ruby Workspaces. Einen Verlust der Schlüsselkarte hat der Nutzer Ruby unverzüglich anzuzeigen.

4.5 Soweit behördliche Auflagen oder die Einholung/Aufrechterhaltung behördlicher Genehmigungen ihre Ursache in den persönlichen oder besonderen betrieblichen Verhältnissen des Nutzers oder in den besonderen Verhältnissen seines Gewerbebetriebes haben, obliegen die damit verbundenen Maßnahmen und Kosten allein dem Nutzer. Hierauf beruhende behördliche Anordnungen und Auflagen hat der Nutzer auf eigene Kosten zu erfüllen und Ruby von einer auf entsprechenden Anordnungen und Auflagen beruhenden Inanspruchnahme freizustellen, auch wenn sie gegen Ruby gerichtet sein sollten.

4.6 Der Mieter ist zur Anmeldung des Rundfunkbeitrags selbst verantwortlich.

4.7 Dem Nutzer ist bekannt, dass Ruby in den Ruby Workspaces andere Flächen Dritten zur Verfügung stellt, die gleiche oder ähnliche Nutzungszwecke verfolgen wie der Nutzer. Dem Nutzer wird kein Konkurrenzschutz gewährt.

5 Ruby Workspaces Verhaltenskodex

Die Benutzung der Ruby Workspaces als sogenannte „Co-Working Einheit“ ist zwingend damit verbunden, dass die Ruby Workspaces von anderen Nutzern mitbenutzt werden. Die Benutzung der Ruby Workspaces erfordert daher gegenseitige Rücksichtnahme. Der Nutzer verpflichtet sich aus diesem Grund, die Regeln des Ruby Workspaces Code of Conduct (Anlage 1) jederzeit zu beachten. Der Nutzer hat insbesondere die zur gemeinsamen Nutzung mit weiteren Nutzern überlassene Ausstattung der Ruby Workspaces schonend und pfleglich zu behandeln und auf die weiteren Nutzer bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Der Nutzer hat den jeweils genutzten Arbeitsplatz aufgeräumt zu hinterlassen und seine persönlichen Gegenstände mitzunehmen, sobald je nach Tarif sein Nutzungsrecht endet.

6 Umsatzsteueroption

6.1 Ruby ist Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und behandelt gemäß § 9 Abs. 1 UStG die Zurverfügungstellung der Ruby Workspaces unter Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 12a UStG als umsatzsteuerpflichtig (Option zur Umsatzsteuerpflicht).

6.2 Der Nutzer erklärt, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist und dass er die Ruby Workspaces ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die nach den bei Abschluss dieses Nutzungsvertrages geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Vorsteuerabzug beim Nutzer nicht ausschließen. Der Nutzer verpflichtet sich, Ruby sämtliche Nachweise zur Verfügung zu stellen, die Ruby in die Lage versetzen, gegenüber der zuständigen Finanzbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 UStG nachzuweisen.

6.3 Sofern der Nutzer Umsätze tätigt oder zu tätigen beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug von Ruby nach den jeweils geltenden Bestimmungen ausschließen, oder sollten von einer Finanzbehörde, z.B. im Rahmen einer Steuerprüfung, beim Nutzer derartige Umsätze angenommen werden, hat er Ruby hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und Ruby alle dieser durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schäden und sonstigen Nachteile zu erstatten. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Höhe möglicher Schadenersatzansprüche eine Jahresnutzungsgebühr übersteigen kann. Die gemäß dem nachstehenden Absatz von dem Nutzer gegebenenfalls geschuldeten Erhöhungsbeträge werden auf den Schaden angerechnet.

6.4 Entfällt die Voraussetzung für die Umsatzsteueroption von Ruby nach § 9 Abs. 2 UStG bzw. liegt diese bei Nutzungsbeginn nicht vor, weil der Nutzer die Ruby Workspaces ganz oder teilweise nicht entsprechend dieser Vereinbarungen verwendet bzw. den Nachweis über die vertragsgerechte Verwendung nicht rechtzeitig erbringt, so ist Ruby nicht mehr verpflichtet, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Vielmehr wird in diesem Fall die bisherige monatliche Nettonutzungsgebühr zuzüglich eines Betrages in Höhe des Prozentsatzes, der dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz entspricht, in Zukunft als (neue) monatliche Gesamtnutzungsgebühr geschuldet, ohne dass Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird.

6.5 Sollte das Fehlen der Voraussetzungen für die Umsatzsteueroption erst nachträglich bekannt werden, so ist Ruby berechtigt, die bisher ausgestellten Rechnungen entsprechend der vorstehenden Regelung zu berichtigen. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet, an einem Berichtigungsverfahren nach § 14c Abs. 2 UStG mitzuwirken und Ruby nach Maßgabe des § 14c Abs. 2 S. 4 UStG nachzuweisen, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist.

6.6 Ansprüche von Ruby gemäß dieser Regelung verjähren zwölf (12) Monate nach formeller und materieller Bestandskraft der zu Grunde liegenden Steuerbescheide. Mögliche Beschränkungen für Ersatzansprüche aus anderen Regelungen dieses Vertrags gelten nicht für Ansprüche nach dieser Ziffer.

7 Nutzungszeitraum, Kündigung

7.1 Jede Kündigung des Nutzungsvertrages muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

7.2 Die Parteien können den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn der Nutzer trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung i) die Kaution gemäß nachstehender Ziffer 11 nicht leistet, ii) den Ruby Workspaces Code of Conduct verletzt, iii) die Einrichtungen der Ruby Workspaces nutzt, um rechtswidrige, rassistische, gewalttätige, pornographische, ordnungswidrige oder strafbare Handlungen vorzunehmen bzw. zu verbreiten, iv) die Verhaltensregeln im Internet (Ziffer 9) missachtet, v) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Bezahlung der Nutzungsgebühren oder einem nicht unerheblichem Teil davon, in Verzug ist oder sich mit einem Betrag in Verzug befindet, der in seiner Höhe insgesamt zwei Nutzungsgebühren entspricht oder vi) wenn nach dritter Zahlungsaufforderung die Nutzungsgebühr nicht bezahlt wurde und kein Dauerauftrag eingerichtet wurde – sofern die Gebühr nicht über Kreditkarte abgerechnet wird.

7.3 Setzt der Nutzer nach Ablauf des Nutzungszeitraumes die Nutzung fort, gilt der Nutzungsvertrag nicht als verlängert. § 545 BGB wird abbedungen.

8 Verhaltensregeln im Internet

Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und verpflichtet sich, alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die deutschen und europäischen Urheberrechtsbestimmungen zu beachten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Der Nutzer stellt Ruby von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

9 Zahlung der Nutzungsgebühr und der Extraleistungen laut Gebührenordnung

9.1 Die monatliche Nutzungsgebühr wird monatlich im Voraus, spätestens am dritten (3.) Werktag des Monats, zur Zahlung fällig. Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass Zahlungen mittels Lastschriftverfahren eingezogen werden. Einmalige Zahlungen unter EUR 500,00 können auch durch automatisierte Belastung einer, auf den Nutzer ausgestellten, gültigen Kreditkarte beglichen werden. Die Kreditkarte bzw. der Lastschriftauftrag sind bei Nutzungsbeginn bei Ruby zu hinterlegen. Dem Nutzer ist bekannt, dass ein Lastschriftauftrag nur für ein auf den Nutzer lautendes Geschäftsbankkonto innerhalb der Eurozone erteilt werden kann. Der Nutzer stimmt der wiederkehrenden Autorisierung und Belastung des Lastschriftkontos ausdrücklich zu, selbst wenn er die Autorisierung und Belastung nicht erneut bestätigt.

9.2 Der Nutzer stellt sicher, dass Ruby alle Zahlungen des Nutzers ohne Abzug von Spesen und/oder Gebühren des Zahlungsverkehrs fristgerecht zukommen. Sollten Ruby Spesen und/oder Gebühren (z.B. aus nicht von Ruby verschuldeten abgelehnten/abgebrochenen Zahlungsvorgängen) entstehen, steht es Ruby frei, diese Spesen/Gebühren auch im Nachhinein an den Nutzer weiterzuverrechnen.

9.3 Gebuchte Extraleistungen gemäß der jeweils aktuellen Ruby Workspaces Gebührenordnung sowie Leistungen im Rahmen der Honesty Bar werden nachträglich zusammen mit der wiederkehrenden Belastung der monatlichen Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt und abgerechnet. Der Rechnungsversand erfolgt in elektronischem Format per E-Mail oder über die Ruby Workspace Member Portal.

9.4 Eine Bezahlung per Dauerauftrag / Überweisung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Ruby möglich.

10 Kaution

Ruby behält sich vor, den Nutzer jederzeit zur Leistung einer Kaution in Höhe der zweifachen Nutzungsgebühr, auf ein Kautionskonto von Ruby aufzufordern. Die Kaution dient der Sicherung der Ansprüche von Ruby gegen den Nutzer aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag oder anlässlich seiner Beendigung, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß § 109 Abs. 1 S. 3 InsO oder sonstiger Schadensersatz- oder Nutzungsentschädigungsansprüche. Ruby kann sich wegen fälliger Ansprüche, auch wenn sie vom Nutzer bestritten werden sollten, bereits während des Nutzungsverhältnisses aus der Kaution bedienen. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet, die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen.

11 Unterhaltung und Benutzung der Ruby Workspaces

11.1 Ruby übernimmt die Unterhaltung der Ruby Workspaces und trägt die hierfür entstehenden Kosten.

11.2 Schäden an Grundstück oder Gebäude sind Ruby oder seinem Beauftragten anzuzeigen, sobald der Nutzer sie bemerkt. Bei Gefahr im Verzug wird der Nutzer selbst  soweit möglich  die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

11.3 Der Nutzer verpflichtet sich, bei Verlassen des Ruby Workspaces alle Türen und Fenster zu schließen sowie die Lichter auszuschalten. Er haftet darüber hinaus für alle Schäden, die von ihm, seinen Angehörigen, seinem Personal, seinen Gästen und Kunden, durch von ihm beauftragte Personen (z.B. Handwerker, Lieferanten usw.) in und an den Ruby Workspaces schuldhaft verursacht werden. Dem Nutzer obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.

11.4 Der Nutzer stellt Ruby von allen Ansprüchen frei, die aufgrund seines Betriebs oder wegen der Auswirkungen dieses Betriebs von Seiten privater oder öffentlicher Dritter gegen Ruby geltend gemacht werden.

11.5 Der Nutzer wird Schäden, für die er einstehen muss, unverzüglich in Abstimmung mit Ruby beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb angemessener Frist nicht nach, kann Ruby die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Nutzers vornehmen lassen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es der schriftlichen Mahnung und Fristsetzung nicht.

11.6 (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen Um- und Einbauten, Installationen oder sonstige Umgestaltungen der Ruby Workspaces sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Ruby auf Kosten des Nutzers zulässig. Dies gilt insbesondere für die Einbringung von IT-Verkabelung.

11.7 Die Versicherung der vom Nutzer eingebrachten Gegenstände gegen Schäden aller Art obliegt dem Nutzer. Ferner hat der Nutzer eine (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Nutzungsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Ruby behält sich das Recht vor, einen Versicherungsnachweis ein zu fordern.

12 Untervermietung

Eine Untervermietung ist dem Nutzer nicht gestattet.

13 Haftung von Ruby, Störung durch Dritte

13.1 Schadensersatzansprüche des Nutzers im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie

  • auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen,
  • auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen,
  • auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen,
  • auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Ruby Workspaces oder
  • auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung seitens Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.2 Sofern und soweit Ruby Wasser, Fernwärme, Gas und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen zur Verfügung stellt, wird der Nutzer im Falle einer Haftung seitens Ruby bei Leistungsstörungen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, als sie Ruby nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zustehen. Der Nutzer hat einen Schaden unverzüglich sowohl Ruby als auch unmittelbar dem beliefernden Versorgungsunternehmen mitzuteilen.

13.3 Ruby übernimmt insbesondere keine Haftung für etwaige Ausfälle des Internets. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistung. Außerdem steht dem Nutzer kein Anspruch auf einen bestimmten Datendurchsatz oder eine bestimmte Geschwindigkeit der Verbindung zu. Wird der Zugang zum Internet durch einen von Ruby nicht zu vertretenden Umstand unterbrochen, hat der Nutzer keine Ersatzansprüche gegen Ruby. Ruby haftet nicht für Verschulden des Versorgers oder für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets.

13.4 Ruby haftet nicht für die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, sofern der Nutzer nicht den Tarif Private Office, Shared Office oder Dedicated Desk gebucht hat.

13.5 Minderungsansprüche und/oder Zurückbehaltungsrechte des Nutzers können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen oder eines anfänglichen Mangels des Ruby Workspaces beruhen. Rückforderungsansprüche des Nutzers gemäß § 812 BGB bleiben unberührt.

13.6 Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Ruby.

13.7 Ruby haftet nicht für im Workspace abhandengekommene Gegenstände, Dokumente, oder gleichen. Dies gilt ausdrücklich auch zu den Zeiten, an denen Ruby Personal vor Ort ist und/oder falls der Gegenstand, das Dokument, etc. einem Angestellten von Ruby übergeben/übermittelt wurde.

14 Zugang zu den Ruby Workspaces, Aufnahmen

14.1 Ruby und Rubys Beauftragte dürfen zur Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts, zur Prüfung des baulichen Zustandes sowie der Funktionsfähigkeit und Sicherheit von technischen Anlagen in den Ruby Workspaces, zur Vorbereitung der weiteren Nutzung der Flächen in den Ruby Workspaces, zu deren Veräußerung oder in anderen ähnlichen Fällen alle ausschließlich vom Nutzer genutzten Flächen des Ruby Workspaces mit Beteiligten, Sachverständigen oder Zeugen während der üblichen Geschäftszeiten betreten. Soweit nicht Gefahr im Verzug ist, ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die allen Nutzern zugänglichen Flächen in den Ruby Workspaces betritt Ruby nach Belieben.

14.2 Gelegentlich werden Fotos und Aufnahmen von den Ruby Workspaces zu Werbezwecken gemacht, die Personen einschließlich des Nutzers abbilden könnten. Der Nutzer ist – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – damit einverstanden, dass Ruby derartige Fotos und Aufnahmen zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken verwendet. Des Weiteren willigt der Nutzer ein, dass Ruby den Namen des Nutzers zu diesen Zwecken veröffentlicht, sowie Logos und Markenzeichen des Nutzers auf der Ruby Workspaces Website und der Ruby Workspaces Mobile Application, am Ruby Workspaces Standort, in vertraulichen Unterlagen für Gesellschafter oder Prospekten für potentiellen Investoren und in jeder sonstigen, von Ruby beauftragten Werbung zu verwenden.

14.3 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung in den öffentlichen Bereichen der Ruby Workspaces erfolgt und stimmt dieser Sicherheitsmaßnahme ausdrücklich zu.

15 Beendigung des Nutzungsvertrages

15.1 Der Nutzer hat bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages in jedem Fall die durch die Nutzung entstandenen Schäden zu beseitigen und persönliche Gegenstände zu entfernen.

15.2 Kommt der Nutzer seinen Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz nicht bis zum Ende des Nutzungsverhältnisses nach, so ist Ruby berechtigt, die Durchführung der vom Nutzer geschuldeten Arbeiten abzulehnen und stattdessen von diesem einen Ablösungsbetrag in Höhe der Kosten für die Durchführung der Arbeiten durch eine Fachfirma zu verlangen.

15.3 Sind die vom Nutzer durchzuführenden Arbeiten nicht bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages ausgeführt, ist die Nutzungsgebühr bis zu dem Ende des Monats weiterzuzahlen, in dem diese Arbeiten beendet werden. Weitergehende Ansprüche von Ruby bleiben unberührt.

15.4 Im Falle des Tarifes „Dedicated Desk“, „Private Office / Shared Office“ wird eine (1) Woche vor Übergabe ein gemeinsames Protokoll gefertigt, in das die durch die Nutzung entstandenen Schäden sowie die vom Nutzer zu entfernenden Einrichtungen aufzunehmen sind. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages wird der Nutzer seinen Arbeitsplatz ferner entsprechend den Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages ordnungsgemäß geräumt mit allen Schlüsselkarten zu dem mit Ruby abgestimmten Termin zurückgeben. Geschieht dies trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, ist Ruby berechtigt, die entsprechenden Schlüsselkarten zu sperren sowie eine Gebühr pro Schlüsselkarte gemäß der jeweils aktuellen Ruby Workspaces Gebührenordnung (Anlage 2) zu erheben. Sollte eine Kaution gemäß Ziffer 11 entrichtet worden sein, so wird diese nach Erstellung des Protokolls, Übergabe aller Schlüssel und Beseitigung aller Schäden (zur Zufriedenheit von Ruby) zurückbezahlt.

15.5 Ruby wird bei Rückgabe des Arbeitsplatzes ein detailliertes Protokoll über den Zustand des Arbeitsplatzes anfertigen. Der Nutzer wird bei der Erstellung des Protokolls persönlich mitwirken oder sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Mehrere natürliche oder juristische Personen haften für alle Verbindlichkeiten aus diesem Nutzungsvertrag als Gesamtschuldner.

16.2 Wirkt auf Seiten einer Partei ein lediglich gesamtvertretungsberechtigter Vertreter an der Vertragsunterzeichnung mit, so vertritt dieser nicht nur die Partei selbst, sondern auch den/die anderen Vertreter bzw. Organe dieser Partei.

16.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit des Nutzungsvertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, in einem solchen Fall eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Das gleiche gilt, sollte sich bei der Durchführung dieses Nutzungsvertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke herausstellen.

16.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Nutzungsvertrages sowie alle gegenüber dem anderen Vertragspartner abzugebenden Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine dieses Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung.

16.5 Der Nutzer wird Ruby Änderungen seiner Firmierung unverzüglich schriftlich mitteilen.

16.6 Dieser Nutzungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - München.